Studienbetrieb
Aufnahmebedingungen
Es wird eine abgeschlossene Berufslehre Fachrichtung Verkauf, Produktion, Handel pder Dienstleistungen vorausgesetzt. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
Neueintritte in das zweite oder dritte Semester setzen den Besuch einer gleichwertigen Schule voraus und können nach Bestehen einer Eintrittsprüfung erfolgen. Diese wird von den Dozenten auf der Stufe des Ausbildungsstandes der bisherigen Studienteilnehmer abgenommen.
Ingenieure, Lagermeister sowie Techniker HF anderer Fachrichtungen können prüfungsfrei ins dritte Semester eintreten, sofern sie sich über die nötigen Kenntnisse der ersten zwei Semester ausweisen können.
Wenn es die Klassenbestände erlauben, können alle Fächer von Hospitanten besucht werden.
Studien-/ Semesterbeginn
Der Studienbeginn erfolgt normalerweise im November, sofern die Zahl der Anmeldungen die Führung einer Klasse rechtfertigt. Am Orientierungsabend werden alle Unterlagen für das Studium abgegeben. Das erste Semester dauert neun Monate, die übrigen Semester sechs Monate.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt mit dem online verfügbaren Anmeldeformular.
Unterrichtszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag je 4 Lektionen (17.30 bis 20.45 Uhr)
Freitag Nachmittag 4 Lektionen (Beginn je nach Klassenwunsch)
Im 5. Semester 3x4 und 1x6 Lektionen (Freitag)
Ferien
Die Ferien sind dem Berufsbildungszentrum Amt und Limmattal angepasst und werden frühzeitig bekanntgegeben.
Promotion
Aufgrund der Semester-, Vordiplom- und Diplomnoten und der von der Fachkommission erlassenen Promotionsordnung entscheidet die Prüfungskommission über die Promotion.
Die Promotionsordnung über die Semester-, Vordiplom- und Diplompromotion wird den Studierenden zu Beginn des Studiums abgegeben.
Schulgeld und Gebühren
Das Schulgeld und die Gebühren sind in der Beilage detailliert aufgelistet.
Unterrichtsbesuch
Die Absolventen sind verpflichtet, den Unterricht regelmässig zu besuchen.
Unterrichtsvor- und -nachbereitung
Es empfiehlt sich, pro Woche zwischen zwei und fünf Stunden zur Vor- bzw. Nachbereitung des Unterrichtes einzuplanen.
Berufspraxis
Die Absolventinnen und Absolventen müssen für die ganze Bildungszeit eine einschlägige Berufstätigkeit von durchschnittlich mindestens 50 Prozent einer Vollbeschäftigung nachweisen. (BBT Art. 63).
Austritt
Während der ersten drei Monate ist der Austritt jederzeit möglich. Das Schulgeld für das 1. Semester wird unter Abzug von Fr. 600.- zurückerstattet.
Später kann der Austritt nur auf Ende eines Semesters erfolgen und ist unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist der Schulleitung der Höheren Fachschule Dietikon schriftlich und eingeschrieben zu melden.
Versicherung
Die Versicherung ist Sache des Studienteilnehmers.
Legitimationskarte
Die Studierenden erhalten nach Abgabe einer Passfoto eine Legitimationskarte.
Verpflegungsmöglichkeiten
Im Hause stehen Automaten für Getränke und kleine Imbisse. In der Umgebung des Schulhauses gibt es mehrere Restaurants.
Anreise/Parkplätze
Details über die Anreise finden Sie im auf dem Lageplan der Schule.



