Studienbetrieb
Aufnahmebedingungen
Als Aufnahmebedingung wird eine abgeschlossene Berufslehre Fachrichtung Metall- und Maschinenbau, Elektrotechnik, Elektronik, Automation usw. vorausgesetzt. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
Neueintritte in das zweite oder dritte Semester setzen den Besuch einer gleichwertigen Schule voraus und können nach Bestehen einer Eintrittsprüfung erfolgen. Diese wird von den Dozenten auf der Stufe des Ausbildungsstandes der bisherigen Studienteilnehmer abgenommen.
Ingenieure und Techniker HF anderer Fachrichtungen können prüfungsfrei ins dritte Semester eintreten, sofern sie sich über die nötigen Kenntnisse der ersten zwei Semester ausweisen können.
Wenn es die Klassenbestände erlauben, können alle Fächer von Hospitanten besucht werden.
Studien- / Semesterbeginn
Der Studienbeginn erfolgt normalerweise im November, sofern die Zahl der Anmeldungen die Führung einer Klasse rechtfertigt. Am Informationsabend werden alle Unterlagen für das Studium abgegeben. Das erste Semester dauert neun Monate, die restlichen Semester sechs Monate.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt mit dem online verfügbaren Anmeldeformular.
Unterrichtszeiten
Mo, Di und Do je 4 Lektionen: 17.30 bis 20.45 Uhr
FrNa 4 Lektionen (Beginn zwischen 13.00 und 15.00 Uhr)
Im 3. Semester 3x4 und 1x6 Lektionen (Freitag)
Ferien
Die Ferien sind dem Berufsbildungszentrum Amt und Limmattal angepasst und werden frühzeitig bekanntgegeben.
Promotionen
Aufgrund der Semester-, Vordiplom- und Diplomnoten und der von der Fachkommission erlassenen Promotionsordnung entscheidet die Prüfungskommission über die Promotion.
Die Promotionsordnung über die Semester-, Vordiplom- und Diplompromotion wird den Studierenden zu Beginn des Studiums abgegeben.
Schulgeld und Gebühren
Das Schulgeld und die Gebühren sind in der Beilage detailliert aufgelistet.
Unterrichtsbesuch
Die Absolventen sind verpflichtet, den Unterricht regelmässig zu besuchen.
Unterrichtsvor- und -nachbearbeitung
Es empfiehlt sich, pro Woche zwischen zwei und fünf Stunden zur Vor- bzw. Nachbereitung des Unterrichtes einzuplanen.
Berufspraxis
Die Absolventinnen und Absolventen müssen für die ganze Bildungszeit eine einschlägige Berufstätigkeit von durchschnittlich mindestens 50 Prozent einer Vollbeschäftigung nachweisen. (BBT Art. 63).
Austritte
Während der ersten drei Monate ist der Austritt jederzeit möglich. Das Schulgeld für das 1. Semester wird unter Abzug von Fr. 600.- zurückerstattet.
Später kann der Austritt nur auf Ende eines Semesters erfolgen und ist unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist der Schulleitung der Höheren Fachschule Dietikon schriftlich und eingeschrieben zu melden.
Versicherung
Die Versicherung ist Sache des Studienteilnehmers.
Legitimationskarte
Die Studierenden erhalten nach Abgabe einer Passfoto eine Legitimationskarte.
Verpflegungsmöglichkeiten
Im Hause stehen Automaten für Getränke und kleine Imbisse. In der Umgebung des Schulhauses gibt es mehrere Restaurants.
Schulräume / Labors
- Schulhaus BBZ Dietikon, Schöneggstr. 12
- Automatisierungslabor FESTO AG, Dietikon
- Kunststofflabor KATZ, Aarau
Anreise / Parkplätze
Eine detaillierte Wegbeschreibung finden Sie hier.



