das eidg. Fähigkeitszeugnis nachholen...
Das Schweizerische Berufsbildungsgesetz (BBG) ermöglicht gemäss Artikel 32 der Berufsbildungsverordnung (BBV) die Zulassung Erwachsener zum Qualifikationsverfahren (QV) zur der Erlangung des Eidg. Fähigkeitszeugnisses (EFZ).
Das BZD bietet dazu Vorbereitungslehrgänge an.
Die Berufsbildungsämter der Kantone müssen Ihren Ausbildungswunsch durch eine formale Zulassungsbescheinigung genehmigen.
Erkundigen Sie sich hier bzw. lesen Sie die Lehrgangsbeschreibung gut durch.
Zulassung zum Qualifikationsverfahren: Hier informieren
#160;



