Berufsbildungszentrum Dietikon
Eindrücke aus dem Bildungszentrum Dietikon

Checkliste Qualifilkationsverfahren - Bitte zuerst lesen

Qualifikationsverfahren_Erwachsene_ohne_Grundbildung.pdf

46 K

Start der Ausbildung: mit dem Herbstsemester, 20. August 2012

Kosten:

  • 4560.00 CHF Lehrgang (BZD)
  • ca. 700.00 CHF Lehrmittel
  • überbetriebliche Kurse (freiwillig) ca. 1650.00 CHF (SVBL-Mitglieder)
    ca. 2200.00 CHF (Nichtmitglieder SVBL)

Lehrmittel -Fach- und Berufskunde:
Die Lehrmittelliste wird mit der Anmeldebestätigung zugeschickt oder laden Sie die richtige Liste hier herunter.

  • Sie sind angemeldet für das Berufsfeld LAGER? - dann laden Sie die Lehrmitttelliste "Lager" herunter.
  • Sie sind angemeldet für das Berufsfeld DISTRIBUTION? - dann laden Sie die Lehrmitttelliste "Distribution" herunter.

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Beschaffen Sie sich die Lehrmittel vor dem Lehrgangsbeginn selbständig!
1. In der Buchhandlung abholen.
2. Nach Hause schicken lassen (ca. +40 CHF Versandkosten)

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Lehrmittel - Allgemeinbildung:
Die Lehrmittel Allgemeinbildung werden vom BZD beschafft. Sie erhalten die Lehrmittel durch die Lehrperson. Die Verrechnung erfolgt separat.

Beschreibung:
(Mo, Di, Mi, Do, oder Fr jeweils 13:50 bis ca. 19:50 Uhr und einzelne Samstage 08:00 bis ca. 11:45 Uhr)

Eine solide Berufsausbildung erhöht die berufliche Mobilität und verbessert die Aufstiegschancen. Das Schweizerische Berufsbildungsgesetz (BBG) beinhaltet deshalb im Artikel 32 der Berufsbildungsverordnung (BBV) die Zulassung Erwachsener zum Qualifikationsverfahren der Erlangung des Eidg. Fähigkeitszeugnisses (EFZ).

Zulassung:
Wurden Qualifikationen ausserhalb eines geregelten Bildungsganges erworben, so setzt die Zulassung zum Qualifikationsverfahren eine mindestens fünfjährige berufliche Erfahrung voraus. In der Berufsbildungsverordnung werden für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren 5 Jahre berufliche Praxis vorausgesetzt. Als berufliche Praxis gilt die Summe aller nachgewiesenen, beruflichen Tätigkeiten im Bereich der Logistik.

Dies können sein:

  • Ausbildungszeit in einem ehemaligen Monopolberuf z.B. Betriebsfachangestellte(r) SBB oder Postangestellte(r)
  • Teilzeit / Temporäre Beschäftigung in einem Logistikbetrieb
  • Militärische Dienstleistung bei Versorgungs- und    Nachschub- Einheiten

Zuständig für die Prüfung des Nachweises der beruflichen Praxis sind die kantonalen Berufsbildungsämter / die kantonale Lehraufsicht. Diese Stelle entscheidet auch, ob die Allgemeinbildung geprüft wird.

Bitte informieren Sie sich zu den Details anhand der Beschreibung.

Bildungsverordnung Logistiker/in EFZ

BiVo_95504_d_1__Logistiker-in-EFZ.pdf

498 K
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